Sanierung Insolvenz

Insolvenzverschleppung vermeiden - Unternehmenssanierung ermöglichen


Sie wollen wissen, ob die Gefahr einer Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) besteht oder rückwirkend zu einem bestimmten Zeitpunkt bestand?
Sie wollen rechtzeitig die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens prüfen, um die Sanierung Ihres Unternehmens zeitnah einzuleiten? Sie wollen Ihre Haftung als Geschäftsführer vermeiden?

Als öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer liefern wir Ihnen die nötigen Erkenntnisse durch unsere gutachterlichen Analysen und Prüfungen:
  • Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung (unter Anwendung von Datenanalysen wie IDEA)
  •  Fortbestehensprognosen
  • Analyse der Liquidität Ihres Unternehmens (Liquiditätsstatus und Planung)
  • Insolvenzprognosen anhand von Szenarien
  • Begutachtung und Erstellung von Sanierungskonzepten nach anerkannten Standards (u.a. IDW Standard 6 Sanierungskonzepte)
Wir unterstützen die von Ihnen beauftragten Rechtsanwälte, Steuerberater,Insolvenzverwalter und Unternehmensberater durch unsere Gutachten und Analysen, damit Sie Schadenersatzansprüche Ihrer Gläubiger vermeiden und die Sanierung Ihres Unternehmens schnell auf den Weg bringen können.

Warum verlangt Ihre Bank ein Sanierungsgutachten?

Deutsche Banken sind verpflichtet, ein als risikoreich klassifiziertes Kreditengagement von einer internen Sanierungs- bzw. Abwicklungsabteilung betreuen zu lassen. Hat sich das bankinterne Rating Ihres Unternehmens verschlechtert muss die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens durch ein Sanierungskonzept (Sanierungsgutachten) geprüft und nachgewiesen werden. Üblicherweise wird das Unternehmen von seiner Hausbank aufgefordert ein Sanierungskonzept (Sanierungsgutachten) vorzulegen. Ein Sanierungsgutachten muss durch unabhängige Dritte, wie einen Wirtschaftsprüfer, erstellt werden denn weder die Bank noch das Unternehmen selbst besitzt in seiner Krisensituation die erforderliche Objektivität um eine seriöse Fortbestehensprognose abgeben zu können. Die Beauftragung und Vergütung des Sanierungskonzeptes muss in der Regel durch das betroffene Unternehmen erfolgen.

Welchen Inhalt hat ein Sanierungskonzept nach IDW S6

Für die Erstellung von Sanierungskonzepten gibt es keine rechtsverbindlichen Regeln aber es gibt Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof), die das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) zusammen mit den Mindestanforderungen an Sanierungskonzete im Standard IDW S6 zusammen­gefasst hat. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Sanierungskonzept ist, dass es von einem objektiven und neutralen Dritten erstellt wird, der die entsprechende fachliche Eignung und Erfahrung vorweisen kann.

Ein objektives Sanierungskonzeptes bestätigt die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Sanierungsfähigkeit ist dann gegeben

  • wenn die Fortführungsfähigkeit des Unternehme im Sinne einer positiven Fortführungsprognose („going concern“) gesichert werden kann und
  • durch geeignete Maßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit der Gesellschaft nachhaltig wieder erlangt werden kann.

Um hierüber eine Aussage treffen zu können, wird im Sanierungskonzept zunächst die IST Situation, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse analysiert und bewertet. Es wird ermittelt, im welchem Stadium der Krise sich das Unternehmen befindet und welche Ursachen zu dieser Unternehmenskrise geführt haben. Insolvenzrechtliche Sachverhalte wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind zu prüfen. Die Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung, sowie alle zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit wesentlichen Sachverhalte, sind im Sanierungskonzept zu erfassen und zu dokumentieren. Um leistungs- wie auch finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation ableiten zu können, muss ein ganzheitliches Unternehmensbild entwickelt werden – das Leitbild des sanierten Unternehmens. Dies Unternehmensleitbild ist die Grundlage für einen Maßnahmenplan dessen Umsetzung durch eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags-, und Vermögensplanung quantifiziert und überprüft wird.


Share by: