Insolvenzverschleppung vermeiden - Unternehmenssanierung ermöglichen
Sie wollen wissen, ob die Gefahr einer Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) besteht oder rückwirkend zu einem bestimmten Zeitpunkt bestand?
Sie wollen rechtzeitig die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens prüfen, um die Sanierung Ihres Unternehmens zeitnah einzuleiten? Sie wollen Ihre Haftung als Geschäftsführer vermeiden?
- Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung (unter Anwendung von Datenanalysen wie IDEA)
- Fortbestehensprognosen
- Analyse der Liquidität Ihres Unternehmens (Liquiditätsstatus und Planung)
- Insolvenzprognosen anhand von Szenarien
- Begutachtung und Erstellung von Sanierungskonzepten nach anerkannten Standards (u.a. IDW Standard 6 Sanierungskonzepte)
Warum verlangt Ihre Bank ein Sanierungsgutachten?
Welchen Inhalt hat ein Sanierungskonzept nach IDW S6
Für die Erstellung von Sanierungskonzepten gibt es keine rechtsverbindlichen Regeln aber es gibt Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof), die das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) zusammen mit den Mindestanforderungen an Sanierungskonzete im Standard IDW S6 zusammengefasst hat. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Sanierungskonzept ist, dass es von einem objektiven und neutralen Dritten erstellt wird, der die entsprechende fachliche Eignung und Erfahrung vorweisen kann.
Ein objektives Sanierungskonzeptes bestätigt die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Sanierungsfähigkeit ist dann gegeben
- wenn die Fortführungsfähigkeit des Unternehme im Sinne einer positiven Fortführungsprognose („going concern“) gesichert werden kann und
- durch geeignete Maßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit der Gesellschaft nachhaltig wieder erlangt werden kann.
Um hierüber eine Aussage treffen zu können, wird im Sanierungskonzept zunächst die IST Situation, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse analysiert und bewertet. Es wird ermittelt, im welchem Stadium der Krise sich das Unternehmen befindet und welche Ursachen zu dieser Unternehmenskrise geführt haben. Insolvenzrechtliche Sachverhalte wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind zu prüfen. Die Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung, sowie alle zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit wesentlichen Sachverhalte, sind im Sanierungskonzept zu erfassen und zu dokumentieren. Um leistungs- wie auch finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation ableiten zu können, muss ein ganzheitliches Unternehmensbild entwickelt werden – das Leitbild des sanierten Unternehmens. Dies Unternehmensleitbild ist die Grundlage für einen Maßnahmenplan dessen Umsetzung durch eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags-, und Vermögensplanung quantifiziert und überprüft wird.
