Ein vom Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Gutachter erstelltes, Unternehmenswertgutachten ist in der
Regel nur notwendig wenn Unternehmen oder Anteile aus gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Gründen rechtssicher bewertet werden müssen.
Hier einige Beispiele:
- Ausscheiden oder Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH, Unternehmergesellschaft UG, nicht
börsennotierte Aktiengesellschaften AG, GmbH & Co KG, OHG, Partnerschaftsgesellschaft, sonstiger Personengesellschaft oder freiberuflichen Praxis gegen Barabfindungen.
- Unternehmenszusammenschlüsse und Fusionen
- Ermittlung des Teilwertes von Beteiligungen bei steuerlichen Umstrukturierungen von
Unternehmen.
- Einbringungen und Sachkapitalerhöhungen der GmbH oder
AG mit der Notwendigkeit einer Werthaltigkeitsbescheinigung.
- Ermittlung von Barabfindungen sowie von Umtauschverhältnissen im Zusammenhang mit der Prüfung des Verschmelzungs-
bzw. Spaltungsberichts nach Umwandlungsgesetz.
- Schenkung von Unternehmen oder von Anteilen z.B. an
einer GmbH, Unternehmergesellschaft UG, nicht börsennotierte AG, GmbH & Co KG, OHG, Partnerschaftsgesellschaften oder sonstiger Personengesellschaften im Rahmen der
Unternehmensnachfolge.
- Ermittlung des Anteilswertes bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder Management Buy Out
(MBO)
- Ermittlung von Wertausgleichzahlungen bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft soweit sich
Unternehmen in der Erbmasse befinden.
- Wertermittlung aufgrund familienrechtlicher Auseinandersetzungen im Rahmen von Ehescheidungen.
- Gutachten im Schiedsgerichtsverfahren zur Ermittlung des Einigungswertes der Parteien.
Da Steuern wie die Erbschaftsteuer (ErbStG), Körperschaftsteuer (KStG), Einkommensteuer (EStG), Gewerbesteuer (GewStG) in
diesen Fällen an die Unternehmenswerte als Steuerbemessungsgrundlagen anknüpfen, empfiehlt es sich ein Gutachten zur Unternehmensbewertung zu beauftragen um steuerliche Risiken, die
sich aus der Anwendung nicht von der Finanzverwaltung anerkannter Wertermittlungsverfahren ergeben können, zu reduzieren. Der von der 3D GmbH verwendete IDW S 1 ist ein anerkanntes
Bewertungsverfahren.
Ferner ist es in diesen Fällen sinnvoll das Bewertungsgutachten durch einen unabhängigen Gutachter
erstellen zu lassen.